Ob beim Hausverkauf Steuern anfallen und wie hoch hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zunächst muss geklärt werden, ob das Haus von einer Gesellschaft (Unternehmen) verkauft wird oder von einer Privatperson. Wenn es sich um eine Privatperson handeln sollte, dann kann der Hausverkauf unter Umständen steuerfrei sein. Dies ist der Fall, wenn Eigennutzung oder das Eigentum seit mehr als 10 Jahren in Ihrem Besitz ist. Diese Fragen können sie einfach und schnell durch unseren Hausverkauf-Rechner herausfinden.

Dennoch möchten wir hier kurz ein Beispiel machen.

Ein Eigentümer im Angestelltenverhältnis hat ein Bruttojahreseinkommen von 40.000€. Da die sog. “Spekulationssteuer” eine umgangsprachliche Bezeichnung für die erhöhte Einkommenssteuer ist, muss zunächst einmal das neue Gesamteinkommen berechnet werden. In diesem Beispiel wurde damals vom Eigentümer eine Immobilie für 350.000€ gekauft. Nun soll diese Immobilie für 400.000€ verkauft werden. Der Gewinn beträgt also 50.000€. Diese 50.000€ werden mit den 40.000€ Bruttojahreseinkommen addiert und man erhält im Jahr des Verkaufs ein Bruttojahreseinkommen von 90.000€. Auf diese 90.000€ müssen Sie entsprechend dem Einkommenssteuersatz Steuern zahlen. Der “Gewinn” durch den Immobilienverkauf kann durch abziehbare Kosten gemindert werden. Zu diesen Kosten können u.a. folgende Kosten gehören:

  • Maklerkosten des damaligen Hauskaufs
  • Sanierungskosten

Es ist in jedem Fall wichtig alles mit Belegen untermauern zu können. Behalten Sie Ihre Belege deshalb stets auf 😉