Wie verkaufe ich mein Haus?

Hier sind die einzelnen Schritte eines Immobilienverkaufs erklärt. Die Reihenfolge ist chronologisch aufgebaut und die Schritte verstehen sich der Reihe nach.

		
Immobilienbewertung
  • Eine Immobilienbewertung kann von einem Immobilienberater erstellt werden. Hier sind Lage, Lichtverhältnisse und Anbindung an den öffentlichen Verkehr wichtige Kenngrößen.
  • Neben dem Haustyp, dem Zustand und der Ausstattung ist es wichtig Belege für Sanierungsarbeiten vorzuzeigen.
  • Wenn ein Energieausweis vorhanden ist, wird die Energieeffizienz der Immobilie ebenfalls berücksichtigt. Mietverträge und der Grundbuchauszug können hier ebenfalls die Bewertung verbessern.
  • Mietverträge ermöglichen die Wirtschaftlichkeit der Immobilie zu bewerten.
  • Der Grundbuchauszug zeigt, dass Sie der Eigentümer sind und keine anderen Besitzverhältnisse für die Immobilie bestehen.
Preisabstimmung

Am Ende werden Sie sich mit dem Immobilienberater auf einen Preis einigen, da dieser in ein Expose (die Präsentation Ihrer Immobilie für Käufer) einfließen muss. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit die Immobilie im Bieterverfahren zu verkaufen. Das bedeutet lediglich, dass sich der genannte Preis als Einstiegspreis versteht und an den Höchstbietenden verkauft wird.

Energieausweis

Heutzutage ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie selbst in der Immobilie gewohnt haben.

Energieausweis nicht vorhanden

Hier wird zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientiertem Energieausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann vom Makler oder von Ihnen direkt beim Energieversorger beantragt werden. Für den bedarfsorientiertem Energieausweis benötigen Sie einen Experten vor Ort wie z.B. Architekt, Ingenieur oder Heizungsbauer

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 wird festgelegt, dass bestimmte Angaben bereits im Expose für Käufer ersichtlich sein müssen:

  1. Baujahr
  2. Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis – welches Dokument liegt vor?
  3. Welchen Energiebedarf hat die Immobilie?

Welche Energieträger (wie z.B. Wasser, Gas oder Öl) für die Heizung im Gebäude gibt es?

Fotoshooting

Ein professionelles Fotoshooting lohnt sich hier durchaus. Die Beleuchtung sollte beachtet werden. Durch diese zwei Elemente kann der wahrgenommene Immobilienpreis um mindestens 1-2% gesteigert werden. Es wird empfohlen, die Immobilie mittels 360°-Fotografie zu digitalisieren. Damit ermöglichen Sie Ihren potentiellen Käufern bei Veröffentlichung digital durch die Wohnung zu gehen. Das steigert den Eindruck und das Interesse an Ihrem Haus oder Ihrer Eigentumswohnung.

Inserieren

Das Expose oder eine reduzierte Variante bestehend aus Bildern, Grösse, Preis, Beschreibung und Energieausweis sollten auf mindestens drei der grössten Immobilienportale veröffentlichen:

  1. Immoblienscout24
  2. Immowelt
  3. Ebay Kleinanzeigen – Immobilien
Anfragen auswerten und Kaufkraft prüfen

Ihr Berater wird mit ein paar Kaufinteressenten telefonieren und eine gewisse Vorauswahl erstellen. Im Anschluss wird er die Bonität der Kaufinteressenten überprüfen und Ihnen eine Auswahl vorlegen.

Käufer auswählen

Nachdem Sie sich auf 2-3 Kaufinteressenten festgelegt haben, vereinbart Ihr Immobilienberater einen erneuten Besichtigungstermin oder stimmt diesen Schritt persönlich mit Ihnen ab. Im Anschluss geben Sie Ihr OK für einen Käufer.

Notartermin

Ihr Berater vereinbart nach der Zusage des Käufers ein Termin bei einem Notar und bereitet den Kaufvertrag vor.

Notar beauftragt Auflassungsvormerkung

Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde beauftragt der Notar einen Eintrag in Ihr Grundbuch. Dieser vorläufige Eintrag im Grundbuch wird benutzt um sicherzustellen, dass die Immobilie nicht mehrmals verkauft wird.

Geld erhalten

Jetzt ist es an der Zeit, dass der Käufer Ihnen den Kaufpreis übersendet. Wenn Sie den Geldeingang auf Ihrem Konto feststellen ist der Kaufvertrag offiziell zu Stande gekommen.

Berater bezahlen

Bezahlen Sie die Provision – auch Maklergebühren, Courtage, Kurtage oder Packing genannt. Die Provision Entgelt für eine vermittlerische Tätigkeit eines Beraters/Vertreters oder Maklers. Um sie einfordern zu können, muss sie vorher vereinbart worden sein und es muss zum erfolgreichen Immobilienverkauf gekommen sein.

Verkaufprovision steuerlich absetzen

Unter folgenden Voraussetzungen ist die Berater-/Maklerprovision für einen steuerpflichtigen Immobilienkäufer oder Vermieter von der steuerlich absetzbar:

 Der Vermieter kann eine gezahlte Maklerprovision als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften absetzen.

 Beim Kauf eines Eigenheims gehört die Maklerprovision zu den so genannten Anschaffungsnebenkosten. Hier hängt die Absetzbarkeit von der Nutzung der Immobilie ab. Bewohnt der Käufer es selbst, kann er die Provision nicht absetzen. Vermietet er das Haus dagegen, wird die Maklerprovision als Teil der Gesamtanschaffungskosten dem Kaufpreis zugerechnet und kann so in die steuermindernde Abschreibung der Immobilie einfließen.

"Geld erhalten" an Notar melden

Bestätigen Sie den Geldeingang gegenüber dem Notar oder beauftragen Ihren Berater mit der Bestätigung.

Notar beauftragt Grundbucheintrag

Nach Ihrer Bestätigung zum Geldeingang auf Ihrem Konto wird der Notar den Eintrag in das Grundbuch beauftragen. Wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist, haben Sie Ihre Immobilie erfolgreich verkauft. Die neuen Eigentümerverhältnisse sind jetzt im Grundbuch abgebildet. Ab diesem Zeitpunkt weiß auch das Finanzamt von diesem Vorgang.

Notar bezahlen

Die Dienste des Notars sind abgeschlossen und zu bezahlen.

Grunderwerbsteuer

Grundsteuer wird auf den notariell-beglaubigten Vertragswert fällig. Dabei gilt folgende Fallunterscheidung:

  • Beim Kauf eines unbebauten Grundstücks: für das Grundstück.
  • Beim Erwerb eines Grundstücks mit einem geplanten Neubau aus einer Hand: für Haus und Grund.
  • Beim Kauf eines Grundstücks und Neubau später (nicht vom gleichen Verkäufer): nur für das Grundstück.
  • Beim Erwerb eines Grundstücks mit bestehendem Haus: für Haus und Grund

 

6-8 Wochen nach Verkauf der Immobilie wird das Finanzamt Ihnen mitteilen, wie hoch der von Ihnen zu zahlende Steuerbetrag ist. Im Kaufvertrag sollte eindeutig festgelegt werden, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, da per Gesetz zunächst Verkäufer und Käufer gemeinsam Steuerschuldner sind (§13 Nr. 2 GrEStG). In der Regel wird dem Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer zugewiesen.

 

Nach der Beurkundung schickt der Notar den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, welches dann die zu belastende Partei mit dem Grunderwerbsteuerbescheid anschreibt.

 

Spekulationssteuer

In der Umgangssprache spricht man von “Spekulationssteuer” als Begriff einer eigenen Steuer. Es ist rechtlich jedoch keine eigene Steuer. Mit der “Spekulationssteuer” ist die erhöhte Einkommenssteuer für den Verkäufer gemeint. Der Begriff umschreibt die erhöhte Einkommenssteuerlast die durch den Gewinn aus dem Immobiliengeschäft entstanden ist. Dieser zusätzliche Gewinn wird dann mit dem Einkommen addiert und es wird ein neuer und höherer Steuersatz für die Einkommenssteuer gültig.

Einkommenssteuer

Grundsätzlich zahlt jeder Angestellte eine Einkommenssteuer in Deutschland. Diese Einkommenssteuer bezieht sich auf das Einkommen hauptsächlich aus dem Angestelltenverhältnis. Kommt nun aber ein Einkommenszuwachs z.B. durch den Verkauf einer Immobilie hinzu, steigt der Einkommenssteuersatz an.

Kirchensteuer

Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer 8 % oder 9 % der Einkommensteuer.

Öffnungszeiten

Mo - Fr
9:00 – 18:00

Sa - So
Ruhetag

Adresse

Spitalstraße 3

79539 Lörrach

Was ist meine Immobilie Wert?

Hier geht es zum kostenlosen Beratungsgespräch

Jetzt Rückruf anfragen

Teilen Sie uns die Eckdaten zu Ihrer Immobilie mit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.