
In der Regel benötigt es einen Notartermin erst zu dem Zeitpunkt ab dem ein Kaufinteressent gefunden wurde und ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Kaufpreis und allen weiteren Eventualitäten vorliegt. Diese Schritte werden in der Regel von einem Immobilienmakler übernommen. Zusätzlich prüft ein Makler die Kaufkraft des Kaufinteressenten. Im Anschluss koordiniert der Immobilienmakler den Termin beim Notar. Beim Notartermin sind normalerweise der Käufer, der Verkäufer, der Makler sowie der Notar anwesend. Der Kaufvertrag wird unterzeichnet und notariell beglaubigt. Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde beauftragt der Notar einen Eintrag in das Grundbuch. Dieser vorläufige Eintrag im Grundbuch wird benutzt um sicherzustellen, dass die Immobilie nicht mehrmals verkauft wird. Im Kaufvertrag sollte eindeutig festgelegt werden, ob der Käufer oder der Verkäufer die Grunderwerbsteuer zu entrichten hat, da per Gesetz zunächst Verkäufer und Käufer gemeinsam Steuerschuldner sind (§13 Nr. 2 GrEStG). In der Regel wird dem Käufer die Zahlung der Grunderwerbsteuer zugewiesen. Nach der Beurkundung schickt der Notar i.d.R. den unterschriebenen Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt, welches dann die zu belastende Partei mit dem Grunderwerbsteuerbescheid anschreibt. Nachdem die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde ist der Vorgang und somit der Eintrag ins Grundbuch abgeschlossen. Weitere Informationen zum Ablauf eines Hausverkaufs und der Steuerberechnung.