
Heutzutage ist der Energieausweis beim Hausverkauf Pflicht. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie selbst in der Immobilie gewohnt haben.
Hier wird zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientiertem Energieausweis unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann vom Makler oder von Ihnen direkt beim Energieversorger beantragt werden. Für den bedarfsorientiertem Energieausweis benötigen Sie einen Experten vor Ort wie z.B. Architekt, Ingenieur oder Heizungsbauer.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 wird festgelegt, dass bestimmte Angaben bereits im Expose für Käufer ersichtlich sein müssen:
- Baujahr
- Bedarfsorientierter oder verbrauchsorientierter Energieausweis – welches Dokument liegt vor?
- Welchen Energiebedarf hat die Immobilie?
- Welche Energieträger (wie z.B. Wasser, Gas oder Öl) für die Heizung im Gebäude gibt es?
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