
Eigentlich ist der Verkauf eines Grundstücks vergleichbar mit dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses. Selbstverständlich brauchen Sie keinen Energieausweis für das Grundstück 😉 Aber davon abgesehen, ist es ein vergleichbares Veräußerungsgeschäft mit den vergleichbaren steuerlichen Konsequenzen. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Sollte das Grundstück unbebaut erworben werden. Im Anschluss wird ein Haus gebaut und zur Selbstnutzung verwendet. Dann gilt hier das gleiche Prinzip wie nach der +2 Jahre Selbstnutzung beim einem Haus- oder Wohnungsverkauf. Der Verkauf wäre steuerfrei.