
Die Notarkosten werden in der Regel vom Eigenkapital des Käufers bezahlt. Es gibt aber auch Möglichkeiten die Kosten über die Finanzierung zu bezahlen. Das hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem Objekt ab. Die Bank muss das Vorgehen mittragen. Die Notargebühren folgen in der Regel einem Gebührensatz des Amtes. Der Gebührensatz des Amtes bemisst sich an der Höhe des Kaufpreises. Als Beispiel kann hier beim Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000€ eine typische Gebühr von 835€ vom Amt für den Grundbucheintrag angenommen werden. Der Notar erhebt in der Regel mit einem Faktor von 5-6 der Gebühren seine Notarkosten. Das wären in diesem Beispiel 4592€. Auf diese Rechnung zahlen Sie Mehrwertsteuer von 19%, somit wären die Maklergebühren in diesem Fall: 5465€