Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel vom Käufer bezahlt. Wichtig ist, dass dies im Vertrag genau beschrieben ist. Da es generell sein könnte, dass ohne explizite Zuweisung der Staat annehmen könnte, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer die Grunderwerbsteuer bezahlen. Eigentlich wird durch die Bezahlung der Grunderwerbsteuer der Grundbucheintrag erst gültig. Dieser Schritt ist wichtig, dass das Haus überschrieben wird und dann eine gegebenenfalls geplante Finanzierung stattfinden kann. Die Grunderwerbsteuer variiert etwas pro Bundesland. Unser Hausverkauf-Rechner rechnet mit den entsprechenden Sätzen pro Bundesland. Sie können den Steuersatz nach Berechnung ansehen indem Sie auf das info-Symbol neben Steuer klicken.